Urkunden mit Apostille
Geburts-, Heirats- oder andere Urkunden sollten gemeinsam mit der zugehörigen Apostille und allen verlangten Vermerken eingereicht werden.
in a language · Übersetzungsbüro
Wenn der Empfänger eine Übersetzung Ihrer Apostille und der zugehörigen Urkunde verlangt, prüfen wir die vollständigen Unterlagen mit Ihnen. Teilen Sie Ausstellungsland, Bestimmungsland und die konkrete Vorgabe zur Übersetzung mit.
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Eine Apostille ist eine zusätzliche Bestätigung im internationalen Urkundenverkehr. Sie ist nicht mit der Bestätigung einer Übersetzung oder einer beglaubigten Dokumentkopie gleichzusetzen. Ob sie für Ihre Unterlagen benötigt wird, richtet sich nach dem konkreten Verfahren und den beteiligten Ländern.
Für die Übersetzung benötigen wir die zusammengehörigen Seiten: Urkunde, Apostille sowie weitere relevante Vermerke. Fragen Sie den Empfänger, welche Teile in welcher Sprache vorzulegen sind. Eine Übersetzung allein ersetzt weder eine verlangte Apostille noch die Entscheidung des Empfängers über die Annahme.
Fragen Sie, ob die Apostille auf dem Ausgangsdokument oder eine zusätzliche Bestätigung zur Übersetzung verlangt wird. Soll die Apostille selbst mitübersetzt werden, muss sie für diesen Auftrag vorliegen. Gegebenenfalls notwendige Behördenschritte stimmen Sie vor dem Versand der Unterlagen ab.
Geburts-, Heirats- oder andere Urkunden sollten gemeinsam mit der zugehörigen Apostille und allen verlangten Vermerken eingereicht werden.
Wenn eine ausländische Stelle eine zusätzliche Bestätigung zur Übersetzung verlangt, legen Sie uns den genauen Wortlaut der Anforderung vor.
Rückseiten, Anlagen, Registriernummern und zusätzliche Bestätigungen dürfen in der Dateiauswahl nicht versehentlich fehlen.
Vermeiden Sie pauschale Annahmen anhand eines Ländernamens. Der Empfänger sollte Form und Umfang für Ihr Dokument bestätigen.
Klären Sie die Empfängervorgaben und geben Sie Dokumentart, Sprachrichtung und alle benötigten Seiten an.
Prüfen Sie Umfang und Angaben. Nennen Sie Namensschreibweisen, Fristen und verlangte zusätzliche Bestätigungen.
Führen Sie den Auftrag erst nach Prüfung Ihrer Angaben weiter. Die erste Abschätzung allein löst keine Bestellung aus.
Diese Ratgeber helfen Ihnen, Unterlagen, Form und Ablauf vor der Beauftragung zu klären.
Das hängt von der Anforderung der empfangenden Stelle ab. Fragen Sie nach, ob die Apostille selbst und welche weiteren Vermerke in der Zielsprache vorzulegen sind.
Senden Sie für die Prüfung möglichst die Apostille mit dem zugehörigen Dokument. Wir klären anhand des Zusammenhangs und der Empfängervorgabe, welchen Umfang die Übersetzung haben soll.
Nein. Die Apostille und die Bestätigung einer Übersetzung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Auch eine beglaubigte Kopie ist eine eigene Dokumentform.
Klären Sie die verlangte Bestätigung mit dem Empfänger. Eine Apostille, die mitübersetzt werden soll, muss für die Übersetzung vorliegen. Bei zusätzlichen Bestätigungen zur Übersetzung kann eine andere Reihenfolge erforderlich sein.
Die Ausstellung ist Aufgabe der dafür zuständigen Stelle. Wenn Unterstützung bei weiteren Bestätigungen benötigt wird, fragen Sie diese Leistung gesondert an und nennen die Empfängervorgabe.
Übermitteln Sie die zusammengehörigen Seiten und die schriftliche Anforderung des Empfängers. Damit lässt sich der Übersetzungsumfang vorab klären.
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