Ratgeber · Beglaubigte Übersetzungen
Muss ich das Original schicken oder reicht ein Scan?
Für eine Anfrage möchten Sie Ihre Unterlagen digital senden, die Behörde spricht aber von Originalen? Gemeint sein können die Vorlage für den Übersetzer und die spätere Einreichung beim Empfänger.
Geprüft am 27.10.2026
Kurz erklärt
Für die erste Prüfung genügt meist eine vollständige, gut lesbare digitale Kopie. Ob das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie für die fertige Übersetzung vorliegen muss, richtet sich nach den Anforderungen des Auftrags und der empfangenden Stelle. Senden Sie Originale erst nach Absprache.
Drei unterschiedliche Arten der Vorlage
Ein Original ist die ausgestellte Urkunde selbst. Eine amtlich beglaubigte Kopie enthält eine gesonderte Bestätigung der Übereinstimmung mit der vorgelegten Urkunde. Ein Scan oder Foto bildet ein Dokument digital ab; dadurch wird die Datei nicht automatisch zur beglaubigten Kopie.
Teilen Sie mit, was Sie tatsächlich einsenden. Auch eine Datei einer beglaubigten Kopie bleibt eine digitale Abbildung dieser Vorlage. Entscheidend ist, welche Grundlage für die Übersetzung verlangt wird und welche Dokumente Sie später selbst bei der Stelle vorlegen müssen.
So bereiten Sie den Scan vor
Erfassen Sie die ganze Seite mit lesbaren Rändern, Stempeln und Vermerken. Fotografieren Sie möglichst gerade, ohne Schatten oder Spiegelungen. Senden Sie Vorder- und Rückseiten sowie Anlagen in nachvollziehbarer Reihenfolge, auch wenn die Rückseite nur einen kleinen Eintrag enthält.
Verwenden Sie möglichst eine zusammenhängende PDF-Datei je Dokument. Verändern Sie keine Inhalte und entfernen Sie keine vermeintlich unwichtigen Stempel. Wenn etwas nicht lesbar ist, kennzeichnen Sie dies bei der Anfrage, statt eine vermutete Angabe einzutragen.
Vorlage beim Übersetzer ist nicht die Einreichung bei der Behörde
Eine Stelle kann für den Antrag Originalunterlagen verlangen, obwohl eine digitale Datei für die erste Preisanfrage ausreicht. Fragen Sie ausdrücklich nach beiden Schritten. Lassen Sie sich bei unklaren Formulierungen sagen, ob ein Original gezeigt, eingesendet oder dauerhaft mit Unterlagen verbunden werden muss.
Wenn eine Übersetzung vom Original erforderlich ist, vereinbaren Sie die Übergabe vor Beginn. Klären Sie Rücksendung und Adresse und bewahren Sie für Ihre eigene Übersicht eine Kopie auf. Eine Übersetzung bestätigt nicht die Echtheit der Ausgangsurkunde.
Ihre nächsten Schritte
Wortlaut der Vorlageanforderung beim Empfänger anfordern.
Vollständige Scans einschließlich aller Rückseiten erstellen.
Art der vorhandenen Unterlage korrekt benennen.
Originalversand und Rückgabe vorher mit uns vereinbaren.
Weitere Fragen
Ist ein Handyfoto grundsätzlich ungeeignet?
Ein vollständiges, scharfes und gut belichtetes Foto kann für die Anfrage geeignet sein. Besondere Vorlageanforderungen bleiben davon unberührt.
Beglaubigen Sie durch die Übersetzung auch meine Kopie?
Nein. Die Bestätigung der Übersetzung und die amtliche Beglaubigung einer Kopie sind verschiedene Vorgänge.
Darf ich Passdaten oder andere Angaben schwärzen?
Stimmen Sie dies vorher ab. Fehlende Inhalte können die Prüfung und eine vollständige Übersetzung verhindern.
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