Ratgeber · Beglaubigte Übersetzungen
Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis: Wann übersetzen?
Bei einem grenzüberschreitenden Nachlass können Bank, Register und weitere Stellen unterschiedliche Nachweise verlangen. Beginnen Sie mit der tatsächlich benötigten Dokumentart.
Geprüft am 27.10.2026
Kurz erklärt
Klären Sie mit dem Empfänger, ob ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis gebraucht wird und in welcher Sprache. Das Europäische Nachlasszeugnis dient im Anwendungsbereich der EU-Erbrechtsverordnung dem Nachweis von Stellung und Befugnissen. Seine Verwendung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Empfänger auf eine Übersetzung verzichtet.
Das verlangte Nachlassdokument bestimmen
Notieren Sie Staat, Empfänger und Zweck, etwa die Bearbeitung eines Kontos oder Registereintrags. Fragen Sie nach der genauen Bezeichnung des Nachweises und nach bereits akzeptierten Sprachfassungen.
Das Europäische Justizportal erläutert das Europäische Nachlasszeugnis und stellt Formulare bereit. Prüfen Sie dessen Eignung mit der zuständigen Stelle; ein Übersetzungsauftrag ersetzt weder Ausstellung noch erbrechtliche Prüfung.
Nachlesen: Europäisches Justizportal: Europäisches Nachlasszeugnis
Anlagen und beglaubigte Abschriften zuordnen
Stellen Sie die tatsächlich verwendete Fassung mit allen Seiten zusammen. Geben Sie an, ob eine beglaubigte Abschrift vorliegt und welche weiteren Anlagen der Empfänger gemeinsam mit ihr anfordert.
Behalten Sie Aktenzeichen, Datumsangaben und Personenbezüge sichtbar. Erstellen Sie bei mehreren Erben eine klare Übersicht, statt einzelne Seiten ohne Zusammenhang an unterschiedliche Beteiligte weiterzugeben.
Mehrere Empfänger frühzeitig abstimmen
Wenn derselbe Nachweis für mehrere Stellen vorgesehen ist, fragen Sie jede nach Sprache und Form. Besprechen Sie benötigte Ausfertigungen frühzeitig, damit nicht erst nach der ersten Einreichung ein weiteres Original verlangt wird.
Führen Sie rechtliche Entscheidungen, Urkundenbeschaffung und Übersetzung als getrennte Aufgaben. So bleibt erkennbar, welche Frage an Notariat, Gericht oder andere zuständige Stelle und welche an das Übersetzungsbüro gehört.
Ihre nächsten Schritte
Empfänger, Staat und verlangte Dokumentart festhalten.
Akzeptierte Sprache und Vorlageform abfragen.
Verwendete Urkunde mit sämtlichen Anlagen bereitstellen.
Benötigte Ausfertigungen und Übersetzungsumfang vereinbaren.
Weitere Fragen
Entscheidet der Übersetzer, welches Nachlasszeugnis ich brauche?
Klären Sie diese Frage mit der zuständigen rechtlichen oder empfangenden Stelle. Wir besprechen die sprachliche Übertragung.
Ist das Europäische Nachlasszeugnis überall einsetzbar?
Prüfen Sie den Anwendungsbereich und den konkreten Empfänger. Es ist kein weltweit einheitlicher Nachlassnachweis.
Kann ich nur die erste Seite übersetzen?
Lassen Sie einen reduzierten Umfang vorab bestätigen und geben Sie alle zusammengehörigen Seiten zur Klärung weiter.
Quellen und weiterführende Hinweise
Für Ihren Auftrag zählen die aktuellen Vorgaben der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese zusammen mit Ihren Unterlagen mit.
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