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Ratgeber · Beglaubigte Übersetzungen

Notartermin: Dolmetscher oder beglaubigte Übersetzung?

Eine übersetzte Urkunde und verständliche Kommunikation beim Termin erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Klären Sie den Sprachbedarf frühzeitig mit dem Notariat.

Geprüft am 27.10.2026

Kurz erklärt

Wenn Beteiligte die Urkundssprache nicht ausreichend verstehen, muss die Verständigung im Beurkundungsverfahren geklärt werden. § 16 BeurkG behandelt die Übersetzung der Niederschrift und das Hinzuziehen eines Dolmetschers, falls der Notar nicht selbst übersetzt. Eine vorab erstellte schriftliche Übersetzung ersetzt diesen Ablauf nicht automatisch.

Den Bedarf am konkreten Termin festlegen

Teilen Sie dem Notariat mit, welche Beteiligten welche Sprache verstehen und worum es bei der Urkunde geht. Klären Sie, ob ein Dolmetscher benötigt wird und welche Anforderungen die ausgewählte Person erfüllen soll.

Das Gesetz enthält auch Regelungen zur schriftlichen Übersetzung auf Verlangen und zur Beeidigung eines nicht allgemein beeidigten Dolmetschers. Die Organisation dieser Punkte gehört in die Abstimmung mit dem beurkundenden Notariat.

Nachlesen: § 16 Beurkundungsgesetz: Sprachkenntnisse und Übersetzung

Vorabunterlagen und Terminleistung getrennt vereinbaren

Eine schriftliche Übersetzung kann helfen, einen Entwurf vor dem Termin zu lesen oder fremdsprachige Nachweise vorzulegen. Benennen Sie ihren Zweck, damit Entwurfsverständnis und beglaubigte Urkundenübersetzung nicht vermischt werden.

Wenn sich der Entwurf ändert, informieren Sie alle Beteiligten über die neue Fassung. Eine ältere Übersetzung sollte nicht ohne Hinweis neben einem aktualisierten Vertrags- oder Vollmachtstext weiterverwendet werden.

Termin, Unterlagen und Zuständigkeiten koordinieren

Nennen Sie bei einer Anfrage Ort, Datum, Sprachrichtung, ungefähren Umfang und die Anforderungen des Notariats. Teilen Sie auch mit, ob zusätzlich schriftliche Unterlagen bearbeitet werden sollen.

Lassen Sie die Terminleistung und eine etwaige Übersetzung ausdrücklich bestätigen. Eine Preisabschätzung für ein Dokument reserviert keinen Dolmetschtermin und umfasst nicht automatisch dessen gesonderte Vorbereitung.

Ihre nächsten Schritte

  1. Sprachkenntnisse und Urkundszweck dem Notariat mitteilen.

  2. Dolmetscheranforderungen und schriftlichen Bedarf klären.

  3. Ort, Termin und aktuelle Entwurfsfassung bereitstellen.

  4. Beide Leistungen ausdrücklich bestätigen lassen.

Weitere Fragen

Ersetzt eine beglaubigte Übersetzung den Dolmetscher?

Nicht automatisch. Klären Sie die Verständigung und den konkreten Beurkundungsablauf mit dem Notariat.

Kann einfach ein Familienmitglied dolmetschen?

Lassen Sie die Eignung und mögliche Ausschlussgründe vorab vom Notariat prüfen. Organisieren Sie den Termin nicht auf ungeklärter Grundlage.

Reserviert eine Dokumentanfrage bereits den Termin?

Nein. Termin, Dolmetscherleistung und etwaige schriftliche Übersetzung müssen gesondert vereinbart werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

Für Ihren Auftrag zählen die aktuellen Vorgaben der empfangenden Stelle. Teilen Sie uns diese zusammen mit Ihren Unterlagen mit.

Besondere Anforderungen zuerst klären

Nennen Sie Sprache, Ort, Termin und die Vorgaben des Notariats. Dolmetschen und schriftliche Übersetzung werden gesondert abgestimmt.

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