Ein Scheidungsurteil wird rechtskräftig, wenn innerhalb einer gewissen Zeit nach Eingang der Scheidung vor Gericht kein Widerspruch eingelegt wurde.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird aus Ihrem vorläufigen Scheidungsurteil ein Rechtskräftiges und somit gilt Ihre Ehe als geschieden. Damit Sie dieses Urteil auch im Ausland verwenden können bzw.
Ihr ausländisches Scheidungsurteil in Deutschland verwenden können, fertigen wir Ihnen davon gerne eine beglaubigte Übersetzung in die Sprache Ihrer Wahl an.
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