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Ratgeber · Dolmetschen

Was kostet ein Dolmetscher? Honorar, Mindestdauer, Anfahrt und Technik erklärt

Ein kurzer Gesprächsanteil ist nicht immer identisch mit der gebundenen Einsatzzeit. Für ein belastbares Angebot zählen Termin, Ablauf, Vorbereitung und mögliche Zusatzleistungen zusammen.

Geprüft am 28.10.2026

Kurz erklärt

Der Preis hängt von Sprachen, Fachgebiet, Dolmetschart, Dauer, Ort und vereinbartem Umfang ab. Neben dem Honorar können Reiseaufwand, Technik oder weitere Teammitglieder relevant sein. Fragen Sie, ob Mindestbuchungszeiten oder Zeitblöcke gelten und was bei Verlängerungen passiert. Ein privates Angebot ist nicht automatisch nach den gesetzlichen JVEG-Regeln für bestimmte öffentliche Heranziehungen zu berechnen.

Den tatsächlichen Zeitrahmen statt nur die Redezeit nennen

Geben Sie Beginn, voraussichtliches Ende, nötige Anwesenheit vor Ort und den Ablauf an. Kennzeichnen Sie Pausen, mehrere Termine am selben Tag und Unsicherheiten bei Wartezeiten.

Fragen Sie ausdrücklich nach einer möglichen Mindestdauer, Abrechnungseinheit und Verlängerung. Eine bestimmte Mindestbuchung ist keine allgemeine Regel für jeden Anbieter und jeden Termin; entscheidend ist das bestätigte Angebot.

Honorar und weitere Bestandteile getrennt vergleichen

Der VKD nennt bei der Veranstaltungsplanung unter anderem Honorare, Reiseaufwand und Dolmetschtechnik. Für Ihre Anfrage sollte erkennbar sein, ob etwa Team, Kabine oder Tonbetreuung benötigt werden und wer diese organisiert.

Vergleichen Sie Angebote anhand desselben Umfangs. Klären Sie, welche Kosten enthalten sind, welche zusätzlich entstehen können und ob die ausgewiesene Summe Umsatzsteuer enthält. Geben Sie geplante Aufzeichnungen oder spätere Nutzung des Tons vorab an.

Nachlesen: VKD im BDÜ: Veranstaltungsplanung und Kostenbestandteile

Private Beauftragung und gesetzliche Vergütung unterscheiden

§ 1 JVEG beschreibt den gesetzlichen Anwendungsbereich für Heranziehungen durch die dort genannten Stellen. Daraus entsteht kein pauschaler Privatkundentarif für jede geschäftliche Besprechung oder Veranstaltung.

Lassen Sie Umfang, Preis, Termin, Änderungs- und Stornobedingungen schriftlich bestätigen. Eine kostenlose Anfrage reserviert noch keinen Einsatz. Prüfen Sie verfügbare Sprachen, Qualifikation und verbindliche Buchung separat.

Nachlesen: § 1 JVEG: Anwendungsbereich der gesetzlichen Vergütung

Ihre nächsten Schritte

  1. Termin, Sprachen, Ort und Ablauf möglichst genau nennen.

  2. Erforderliche Technik, Qualifikation und Teamgröße beschreiben.

  3. Enthaltene Zeit und sämtliche Preisbestandteile abfragen.

  4. Buchung sowie Änderungs- und Stornoregeln bestätigen lassen.

Weitere Fragen

Gilt immer ein einheitlicher Stundenpreis?

Nein. Umfang und Abrechnung werden für den konkreten Einsatz abgestimmt.

Ist ein Gerichtssatz automatisch mein Privatkundentarif?

Nein. Prüfen Sie den gesetzlichen Anwendungsbereich und die konkrete private Vereinbarung getrennt.

Bestätigt eine unverbindliche Anfrage bereits den Termin?

Nein. Verfügbarkeit, Leistungsumfang und Buchung müssen ausdrücklich bestätigt werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

Für den Einsatz zählen der bestätigte Ablauf, die passende Qualifikation und die vereinbarten technischen Bedingungen.

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Nennen Sie Termin, Ort, Sprachen und Gesprächsablauf. Wir klären den möglichen Umfang und die Verfügbarkeit mit Ihnen.

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